BCB Group zur Kryptoregulierung: Vorteil Schweiz – EU holt auf, aber nicht ein

Mit der Kryptoregulierungsrichtlinie MiCA (Markets in Crypto-Assets) hat sich die EU auf einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Handel mit Krypto-Assets verständigt. Die Richtlinie soll bis Ende 2023 in den einzelnen EU-Ländern in Kraft treten. Damit hat die EU nachgezogen, doch noch immer ist die Schweiz einige Schritte voraus. „Das liegt nicht nur an den Inhalten der Gesetze und Regeln, sondern auch am gelebten Willen“, sagt Natasha Gonseth, Head of Compliance bei der auf Krypto-Dienstleistungen spezialisierten BCB Group. „Die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma passt die Regulierung immer wieder an neue Gegebenheiten an, auch sehr pragmatisch, ohne jedes Mal ein neues Gesetz zu benötigen.“ Das stärkt den Kryptostandort enorm und zieht mehr und mehr Unternehmen an.

Nachdem die Finma in ihrem Leitfaden zu Initial Coin Offerings (ICOs) eine erste Kategorisierung von Token vorgenommen und sie finanzmarktrechtlich beurteilt hat, wurde jetzt auch die EU aktiv. Dabei weichen die Vorgehensweisen der beiden Regulierer in einigen Punkten voneinander ab. „In jedem Fall aber ist diese Initiative für die Schaffung eines soliden Rechtsrahmens für Krypto-Vermögenswerte zu begrüßen“, sagt Gonseth. „Und bei grenzüberschreitenden Emissionen wird die MiCA-Verordnung auch für Schweizer Emittenten relevant sein, da sich ihr Anwendungsbereich auf in der EU emittierte Krypto-Token oder Dienstleistungen erstreckt.“

Grundsätzlich nehmen beide Regulierer zunächst einmal eine Kategorisierung vor. Die Finma unterscheidet dabei funktional drei Arten, wobei auch Mischformen auftreten können: Zahlungs-Token sind mit reinen Kryptowährungen gleichzusetzen, ohne mit weiteren Funktionalitäten oder Projekten verknüpft zu sein. „Dabei gilt, dass Token in gewissen Fällen erst mit der Zeit die notwendige Funktionalität und Akzeptanz als Zahlungsmittel entwickeln können“, so Gonseth. Nutzungs-Token sind Token, die Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung vermitteln sollen, während Anlage-Token Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder Anspruch auf Dividenden repräsentieren.

Vorteil Schweiz: Regulierung von Finanzinstrumenten als Token

Im Gegensatz zur Schweiz deckt die MiCA-Verordnung keine Token ab, die sich als Finanzinstrumente qualifizieren. Die erste Mica-Teilkategorie umfasst eine Kryptowerte-Art, die dazu dient, digitalen Zugang zu einer auf Blockchains verfügbaren Ware oder Dienstleistung zu ermöglichen, sogenannte Utility Token. „Eine zweite Teilkategorie von Kryptowerten sind wertreferenzierte Token, im wesentlichen Stablecoins“, sagt Gonseth. Die dritte Teilkategorie von Kryptowerten sind solche, die in erster Linie als Zahlungsmittel dienen sollen und zwecks Wertstabilisierung nur an eine Nominalgeldwährung geknüpft sind, sogenannte E-Tokens.

„Grundsätzlich lässt sich mit dieser Einordnung arbeiten“, sagt Gonseth. „Dass die EU aber keine Finanzinstrumente als Token mitreguliert, schließt eine ganze Reihe von Dienstleistungen aus.“ Dabei steigt der Appetit der Kunden auf Diversifizierung durch Krypto-Investments. „Dazu ist es entscheidend, dass sie von effizienter Unterstützung durch Anbieter von Krypto-Asset-Diensten profitieren – und diese wiederum benötigen Rechtsklarheit“, so Gonseth. MiCA wird zahlreichen Akteuren auf dem Kryptomarkt neue Vorschriften auferlegen. Neben Börsen sind vor allem Emittenten von Stablecoins betroffen, die an bestehende Vermögenswerte wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind. Im Mittelpunkt stehen auch verstärkte Informationspflichten, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. „Insgesamt aber ist es zu begrüßen, dass der Krypto-Markt klarer reguliert wird, dass auch in der EU Unsicherheiten beseitigt werden“, so Gonseth. „Auch wenn die EU noch nicht ganz so weit ist wie etwa die Schweiz.“

„Gleiches Geschäft, gleiche Regeln“ als Grundsatz der Schweizer Behörden

Das liegt auch daran, dass die Schweizer Aufsichtsbehörde den Grundsatz „gleiches Geschäft, gleiche Regeln“ auf jede Form neuer Technologie anwendet. „Es wird also kein Unterschied gemacht, ob es sich bei den Geschäftsmodellen um traditionelle oder auch Krypto- oder Blockchain-basierte handelt“, sagt Gonseth. Dazu kommt, dass die Schweizer Regulierungsbehörden sehr offen mit den Kryptofirmen und der gesamten Branche kommunizieren. „Unternehmen und Experten werden eingebunden, Fragen werden schnell beantwortet“, sagt Gonseth. „Das führt dazu, dass die Finma international als krypto-offen wahrgenommen wird und das wiederum sorgt für eine hohe Attraktivität des Standorts und weiteren Zuzug von Kryptofirmen.“