AIR GmbH: Altersvorsorge – Ausgleich zwischen Partnern schaffen

Nach DIN gelten Rentner als abgesichert, wenn sie rund 80 Prozent ihres letzten Nettoerwerbseinkommens als Alterseinkünfte erhalten. „Doch diese Rechnung greift bei Paaren zu kurz“, sagt Horst Schneider, CEO der AIR GmbH. „Hier muss vor allem dafür gesorgt werden, dass oft bestehende Unterschiede beim Gehalt und damit bei den Rentenansprüchen rechtzeitig ausgeglichen werden.“

Bei vielen Finanzberatungen werden die gesetzlichen Rentenansprüche von Ehepaaren einfach addiert und gedanklich gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. „Dann wird nur geschaut, wie groß die bestehende Lücke ist und diese mit privater Altersvorsorge geschlossen“, so Schneider. Doch dabei wird regelmäßig vergessen, dass die gesetzlichen Ansprüche vermutlich deutlich unterschiedlich sind. Daher berücksichtigt AIR mit ihrem quantitativen Modell automatisch die individuellen Gegebenheiten beider Ehepartner und integriert Faktoren, die häufig übersehen werden, aber für eine gesicherte Altersversorgung entscheidend sind.

Je nachdem, ob eine Person selbständig gearbeitet hat, sich um die Kinder gekümmert oder ein paar Jahre Teilzeit gearbeitet hat: Schon klaffen die Ansprüche der gesetzlichen Rente auseinander. „Und es besteht die Gefahr, dass diese Lücke unverhältnismäßig groß wird, wenn die Person wegfällt, die einen höheren gesetzlichen Rentenanteil hatte“, sagt Schneider.

Besser ist es, durch eine passgenaue Berechnung zunächst für jede Person ein angemessenes Ruhestandseinkommen zu sichern. „Wenn ein Partner stirbt, fallen ja nicht fünfzig Prozent der Kosten weg“, sagt Schneider. „Miete oder Unterhaltskosten für eine Immobilie oder auch ein Auto bleiben zu 100 Prozent erhalten.“ Es muss deshalb im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung gewährleistet werden, dass die nachbleibende Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um diese Rentenlücke zu schließen.

Gerade für Ehepaare ist es entscheidend, zusätzlich zu den jeweils ermittelten Rentenanwartschaften auch einen Teil der Altersvorsorge in liquiden Assets aufzubauen. „So lassen sich dann Kosten ausgleichen, die über die 50 Prozent der Rentenversorgung hinausgehen. Damit ist die Lebensqualität des länger lebenden Partners im Alter abgesichert“, so Schneider. „Letztendlich ist es gerade bei Ehepartnern, die vom Ehegattensplitting profitieren, eine Art Ausgleich für die Gehaltsunterschiede.“ Die finanzielle Versorgung beider Parteien muss gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Partner zuerst verstirbt.