aream: Stille Reform mit großer Wirkung im Grünstrommarkt

Es ist nur eine kleine regulatorische Änderung, doch sie hat das Potenzial, den Markt für Grünstrom und Batteriespeicher in Deutschland stark zu verändern. „Um das Stromnetz stabil zu halten, bezahlen die Netzbetreiber Kraftwerke und Speicher dafür, kurzfristig abrufbare Reserveleistung bereitzuhalten. „Wer diese Reserve anbieten wollte, musste sie bislang für mindestens vier Stunden am Stück garantieren“, sagt Markus W. Voigt, Executive Chairman der aream Group. „Ab Herbst 2026 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, nur 15 Minuten zu gewährleisten.“ Damit öffnet eine kleine technische Änderung im deutschen Regelenergiemarkt ein neues Geschäftsmodell für Betreiber von Solarparks mit Batteriespeichern.

Mit der Einführung der optionalen 15-Minuten-Produkte im Markt für Sekundärregelleistung (aFRR) erhalten Grünstromspeicher erstmals einen deutlich einfacheren Zugang zu einem zusätzlichen Erlösmarkt. Bislang mussten Anbieter von Sekundärregelleistung ihre Leistung für mindestens vier zusammenhängende Stunden garantieren. „Für gemeinsam mit PV-Anlagen betriebene Batteriespeicher war diese Vorgabe häufig ein Ausschlusskriterium“, sagt Voigt. „Denn die Stromproduktion einer Solaranlage verändert sich innerhalb eines vierstündigen Zeitfensters erheblich.“ Entsprechend hoch liegen Prognoserisiken und Opportunitätskosten. Der Markt blieb damit weitgehend konventionellen Kraftwerken und eigenständigen Batteriespeichern vorbehalten.

Jetzt ändert sich dieses Bild grundlegend. Künftig können Betreiber ihre verfügbare Leistung präziser an der tatsächlichen Stromproduktion und der Speicherkapazität ausrichten. Aus einer technischen Anpassung wird damit eine strukturelle Öffnung des Marktes. „Die Einführung der 15-Minuten-Produkte ist weit mehr als eine Detailänderung im Marktdesign“, so Voigt. „Sie schafft erstmals gleiche Wettbewerbsbedingungen für Erneuerbare Energien im Regelenergiemarkt.“ Damit entsteht für Grünstromspeicher ein zusätzliches Geschäftsmodell: Die Kombination aus Solarpark und Batteriespeicher entwickelt sich vom reinen Produzenten zu einem Anbieter von Flexibilitätslösungen beim Strom.

Die ersten Entwicklungen sind bereits sichtbar. Anfang 2026 wurde mit dem Solarpark Schkölen in Thüringen erstmals eine Photovoltaikanlage für die Sekundärregelleistung präqualifiziert. Auch Windparks erfüllen zunehmend die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt. Mit den neuen Zeitprodukten dürfte diese Entwicklung an Dynamik gewinnen.

Denn neben der Vermarktung des erzeugten Stroms und der klassischen Arbitrage zwischen niedrigen und hohen Strompreisen kommt künftig ein weiterer Erlösbaustein hinzu. Besonders attraktiv ist dabei die physikalische Verbindung zwischen Solarstrom und Regelenergie. In den Mittagsstunden mit hoher Solarproduktion besteht häufig Bedarf an negativer Regelleistung, die ein Solarpark mit Grünstromspeicher erbringen kann: Auf Abruf wird die Einspeisung reduziert und der Strom stattdessen in die Batterie gelenkt. „Dafür wird eine Vergütung gezahlt und die gespeicherte Energie in den Abendstunden vermarktet, wenn die Preise regelmäßig höher liegen“, sagt Voigt.

Damit entstehen mehrere Erlösquellen aus derselben Infrastruktur: Der Batteriespeicher übernimmt nicht nur die zeitliche Verschiebung der Solarproduktion, sondern wird gleichzeitig Teil der Systemstabilität. Für Investoren verbessert sich dadurch die Planbarkeit der Einnahmen. „Institutionelle Investoren suchen Geschäftsmodelle mit mehreren unabhängigen Erlösquellen“, sagt Voigt. „Je breiter das Erlösprofil eines Projekts ist, desto robuster wird seine Wirtschaftlichkeit. Genau diese Entwicklung sehen wir jetzt bei Grünstromspeichern.“

Die Öffnung des Marktes wird allerdings auch den Wettbewerb verändern. Mehr Teilnehmer bedeuten langfristig sinkende Erlöse im Regelenergiemarkt. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Die präqualifizierte Batterieleistung für positive Sekundärregelleistung hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Kapazitätspreise bereits deutlich zurückgegangen. Erfahrungen aus Frankreich zeigen ebenfalls, dass zusätzliche Marktteilnehmer zu sinkenden Vergütungen führen.

Für Betreiber von Grünstromspeichern stellt dies dennoch keinen Nachteil dar. Anders als Stand-Alone-Batterien basiert ihr Geschäftsmodell bisher nicht auf Erlösen aus der Regelenergie, also der Bereitstellung von Flexibilität für die Netzstabilität. „Sie profitieren von der gemeinsamen Infrastruktur mit der Photovoltaikanlage, geringeren Vorhaltekosten und mehreren Vermarktungswegen“, so Voigt. „Regelenergie ist damit ein zusätzlicher Erlösbaustein und nicht die einzige Einnahmequelle.“

Die Reform markiert damit einen Wandel, der über den Regelenergiemarkt hinausweist. Sie senkt Markteintrittsbarrieren und macht Flexibilität zu einem eigenständigen Geschäftsmodell. Während zuletzt vor allem Einschränkungen und Unsicherheit die energiepolitische Debatte bestimmten, setzt die Regulierung nun einen Impuls, der den Ausbau von Solarparks mit Batteriespeichern wirtschaftlich attraktiver macht und erneuerbaren Energien neue Marktchancen eröffnet.

Weitere Informationen: www.aream.de